Kosten - Achtsam im Alter - Agentur Uranschek

Agentur Uranschek

Hier finden Sie unsere Kostenübersicht.

Kostenübersicht: (Angaben in Euro)

Berechnungsmodell
PflegestufeMonatslohnTageslohnFaktor TageSVAFahrtSumme
1 bis 31800,0060,0030145,33150,002095,33
41950,0065,0030145,33150,002245,33
52100,0070,0030145,33150,002395,33
62250,0075,0030145,33150,002545,33
72400,0080,0030145,33150,002695,33
Manatliche Gebühren Agentur Uranschek: 280,00

Berechnungsbeispiel:

Auf Basis einer Betreuerin / eines Betreuers mit Werkvertrag im Monatsrhythmus; die zu betreuende Person erhält Pflegegeld der Stufe 5.

 

Die Leistungen und Kosten pro Monat teilen sich wie folgt auf:

1 Betreuerin / Monat Stufe 5

2100,00

Sozialversicherung:145,33
Agenturgebühr:280,00
Fahrtkosten:150,00
Gesamt:2675,33
Zuschuss SMS*:-800,00
Pflegegeld:-1024,20
Ihre Kosten monatlich:851,13

*SMS: Sozialministeriumservice, ehem. Bundessozialamt

Zusätzliche Kosten:

5,00/Tag bei zwei Personen im Haushalt; inkl. Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Bügeln, Waschen

5,00/Tag bei nächtlichen Einsätzen

 

Förderung pro Monat

Ab 01.09.2023 gelten im Bereich der 24–Stunden-Betreuung auf Grund der erneuten Valorisierung folgende Richtlinien betreffend Förderbeträge für Betreuungskräfte (BK):
1 selbstständige BK = € 400,00 (monatlich) , 1 unselbstständige BK = € 800,00 (monatlich)
2 selbständige BK = € 800,00 (monatlich), 2 unselbständige BK = € 1.600,00 (monatlich)

 

Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage-Regelung“ in Kraft.
Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche 1 selbstständige BK haben, die mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von € 800,00 monatlich erhalten



Voraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind:

  • Mindestens Pflegestufe 3 laut Pflegebescheid
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500,00 € nicht übersteigen.
  • Weitere Infos über die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung finden Sie hier: www.sozialministeriumservice.at

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